Bitte beachtet die neuen Regelungen in der Fischereierlaubnis 2021. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass das Raubfischangeln an den Seen und Altwassern vom 15. Februar bis einschließlich 15. April nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme stellt das Fischen auf Waller mit Tauwürmern oder Köderfischen ab 20cm dar.
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