Beitragsbild FischerlaubnisBitte beachtet die neuen Regelungen in der Fischereierlaubnis 2021. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass das Raubfischangeln an den Seen und Altwassern vom 15. Februar bis einschließlich 15. April nicht erlaubt ist. Eine Ausnahme stellt das Fischen auf Waller mit Tauwürmern oder Köderfischen ab 20cm dar.

 

button zuruck

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.