Neuregelungen 2022

 

UMGANG MIT LEBENDEN FISCHEN AM WASSER
Es ist verboten, Fische zu hältern und lebend von unseren Vereinsgewässern abzutransportieren. Lediglich dem Gewässer entnommene Köderfische dürfen lebend gehältert werden.


AUSRÜSTUNG AM WASSER
Bitte achtet darauf, am Wasser Ausrüstung mitzuführen, die einen waid- und tiergerechten Umgang mit gefangenen Fischen ermöglicht. Mitzuführen sind u.a. ein ausreichend dimensionierter Kescher,
Maßband, Fischbetäuber, Messer und ggf. Hakenlöser / Maulsperre beim Hecht-Fang.
Gerne erinnern wir auch nochmal in Anlehnung an das bayerische Fischereigesetz, dass "[...] gefangene Fische durch einen kräftigen Schlag über den Augen zu betäuben und durch den Kiemenschnitt zu töten sind. Aale sind durch Genickstich und sofortiges Ausweiden zu töten.


ENTNAHMEREGELUNG WALLER
Jeder gefangene Waller muss unseren Vereinsgewässern entnommen und in der Fangliste entsprechend eingetragen werden.

BOOTSNUTZUNG AN DEN SEEN
Es ist nicht erlaubt Boote zu reservieren, wenn diese gerade nicht benötigt werden oder das Gewässer kurzzeitig verlassen wird.

 

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