Änderungen an der Fischereierlaubnis 2023  

 

DAUER DER ANGELSAISON

Die Angelsaison für alle Fließgewässer (auch Staubereiche und Bacheinläufe am Inn) beginnt mit dem 16. März und endet mit dem 14. Februar. Während der Jahreshauptversammlung und den Monatsversammlungen ruht die Fischerei.


 RAUBFISCHANGELN AN SEEN UND ALTWASSERN

Die Seen und Altwasser dürfen unter Beachtung der gesetzlichen Schonzeiten ganzjährig befischt werden. Zwischen dem 15. Februar und dem 30. April ist jedoch das Raubfischangeln nicht erlaubt. AUSNAHME: Wallerfischen mit Tauwürmern und Köderfischen ab einer Länge von 20 cm.


ZURÜCKSETZEN GEFÄHRDETER FISCHARTEN 

Das Fischen mit der Absicht, die gefangenen Fische wieder auszusetzen ist verboten. Ausnahmsweise dürfen jedoch zur Erfüllung des Hegeziels und unter Beachtung des Tierschutzgesetzes Fische der in § 11 Absatz 3 Satz 1 AVBayFiG genannten Arten wieder ausgesetzt werden. Dies gilt für Aitel, Äsche, Bachforelle, Barbe, Brachse, Frauennerfling, Huchen, Laube, Nase, Nerfling, Rotauge, Rotfeder, Rutte, Schied und Seeforelle. Voraussetzung ist weiter, dass es sich um gesunde, kräftige Fische mit intakter Beflossung, arttypischen Merkmalen hinsichtlich Körperbau, Färbung und Zeichnung handelt und die Fische nach dem Abködern, das im Wasser zu erfolgen hat, weiter uneingeschränkt lebensfähig sind.


BEFISCHUNG MÜHLBACH AN DER LOISACH

Der Mühlbach ist ganzjährig für die Fischerei gesperrt.


FISCHEREIAUSÜBUNG STAUSTUFE JETTENBACH A. INN BIS EINLAUF HEISTINGER BACH („kleiner Inn“)

1 Handangel mit 1 Köder mit max. 3 Anbissstellen (nur Einfachhaken ohne Widerhaken)

erlaubt: Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch
nicht erlaubt: natürlicher tierischer Köder, toter Köderfisch, Fischfetzen, pflanzlicher Köder (Teig, Mais o.ä.), Tiroler Hölzl o.ä. Systeme, Futterkörbchen, Anfüttern

Ab 1. Mai bis 30. September
erlaubt: Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, toter Köderfisch, Fischfetzen
nicht erlaubt: pflanzlicher Köder (Teig, Mais o.ä.), Tiroler Hölzl o.ä. Systeme, alle oben nicht genannten tierischen Köder (Mistwürmer, Maden, o.ä.), Futterkörbchen, Anfüttern

Im Zeitraum zwischen September und November ist vor Fischereibeginn auf unserer Homepage www.anglerbund-isaria.de zu prüfen, ob eine Besatz-Sperrzeit besteht. 


ENTNAHME-REGELUNG

Pro Jahr dürfen max. 2 Huchen aus den Vereinsgewässern entnommen werden. Dabei darf max. 1 Huchen aus der Innstrecke Staustufe Jettenbach a. Inn bis Maximilians-Brücke Mühldorf a. Inn und max. 1 Huchen aus der Loisach entnommen werden. Pro Jahr dürfen aus der Loisach max. 20 Salmoniden (davon max. 3 Äschen) und aus der Attel max. 12 Salmoniden (davon max. 3 Äschen) entnommen werden. ACHTUNG: Pro Jahr dürfen max. 3 Äschen aus den Vereinsgewässern entnommen werden.


VEREINS-SCHONZEIT BARBE

Die Barbe ist in der Innstrecke Staustufe Wasserburg a. Inn bis Maximiliansbrücke Mühldorf a. Inn ganzjährig geschont.


FISCHEREIAUSÜBUNG BÄCHE ZUM INN, LOISACH UND ATTEL

1 Handangel mit 1 Köder mit 1 Anbissstelle (nur Einfachhaken ohne Widerhaken) FISCHEREIAUSÜBUNG ATTEL Das nächtliche Angeln mit Naturködern auf Aal und Rutte ist nicht mehr erlaubt.


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